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Mit Sicherheit maßvoll verpackt

Allgemeine Bremer VerpackungAllgemeine Bremer Verpackung

Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Auftraggeber geltend gemacht werden.

(4) Haftung für Nebenpflichten
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über technische Besonderheiten und Schwachstellen des Verpackungsgutes, insbesondere, aber nicht ausschließlich, besondere Empfindlichkeit gegen Feuchtigkeit, frühzeitig und umfassend aufzuklären. Ebenso hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über die im Land des Auftraggebers geltenden Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Importbestimmungen frühzeitig und auf Kosten des Auftraggebers aufzuklären.
Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers die Verpackung vom Auftraggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Aufklärungen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen nicht vertragsgemäß oder verspätet verwendet werden kann, so sind Ansprüche des Auftraggebers unbeschadet der Regelungen in § 6 und 7 Absatz 3 ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Auftraggeber zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Auftraggeber ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Auftraggeber die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung in der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug à Konto des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, nach denen Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz auf alle ausstehenden Zahlungen zu berechnen
Es wird vereinbart, daß wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind, eine pauschalen Mahnkostenbetrag von 10,00 Euro erheben können.

Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene nicht widersprochren hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung, und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht daß ein entgegengesetztes Interesse des Kunden gegeben ist oder dieser in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat.

§ 11 Zusatzvereinbarungen

Hiervon abweichende Zusatzvereinbarungen gelten nur wenn Ihnen vor Vertragsabschluß von beiden Vertragsparteien schriftlich zu gestimmt wurde.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeines Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

Stand: Bremen, 01.02.2021

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